unsere Terrasse im wunderschönen Innenhof ist bei schönem Wetter für Euch geöffnet!
Die Übergangsfrist endet am 2. April. Ab dann dürfen Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, die über einen Basisschutz hinausgehen, nur noch unter strengen Voraussetzungen erfolgen. Für das Gastgewerbe bedeutet das: Wegfall aller gesetzlichen Verpflichtungen und Beschränkungen in Bezug auf Masken und Zugang bei Gästen. Einschränkungen bei Beschäftigten nach Gefährdungsbeurteilung, aber freiwillige Beschränkungen sind auch weiterhin möglich.
Der 3. April bedeutet im Rahmen der Corona-Pandemie eine Zäsur. Ab kommenden Sonntag fallen grundsätzlich alle gesetzlichen Beschränkungen und Pflichten wie 3G, 2G+ oder die Maskenpflicht. Besonderheiten gelten über den betrieblichen Infektionsschutz für Beschäftigte. Freiwillige Beschränkungen sind weiterhin möglich.
NEUERUNGEN:
- Es bestehen für Gäste keine Zugangsbeschränkungen wie 2G, 2G+, oder 3G mehr.
- Die Maskenpflicht für Gäste ist vollständig aufgehoben. Für Beschäftigte gilt das grundsätzlich auch, allerdings müssen weiterhin arbeitsschutzrechtliche Regelungen beachtet werden (siehe unten unter „Regeln für Beschäftigte“).
- Es gibt keine Kapazitätsbeschränkungen oder Teilnehmerbegrenzungen mehr.
- Die neue Verordnung spricht im Wesentlichen nur noch Empfehlungen aus: „Zur Unterstützung des eigenverantwortlichen Verhaltens gibt das zuständige Ministerium mit dieser Verordnung allen Bürgerinnen und Bürgern Empfehlungen zum infektionsgerechten Verhalten.“
Hinweise:
- Trotz des Wegfalls gesetzlicher Vorschriften hat jeder Gastronom oder Hotelier im Rahmen seines Hausrechts die Möglichkeit, Beschränkungen weiter vorzunehmen – beispielsweise das Tragen einer Maske.
- Kosten für Bürgertests werden bis Ende Juni weiterhin durch den Staat übernommen.
Quelle: https://www.dehoga-nrw.de/
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Wir freuen uns sehr, Eure Gastgeber zu sein, und dass wieder Normalität in die Gastro zurückgekehrt ist.
Genießt die Zeit bei uns!